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Rauchergesetz: Die Österreichische Regierung ist sich einig, grundsätzlich gilt ein Rauchverbot in der Gastronomie. Je nach Größe des Lokals wird es unterschiedliche Regelungen geben. Das Ergebnis unserer jüngsten Umfrage zum Thema bestätigt weitgehend die Ergebnis. MIEMING-PLUS fragte, "Was meinen Sie: Rauchverbot - ja oder nein?". 37,3 % votierten für eine "Wahlfreiheit der Lokale". Das Gesamtergebnis der Umfrage sehen Sie nachstehend.
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Rauchergesetz
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Die Regierung ist sich einig, grundsätzlich gilt ein Rauchverbot in der Gastronomie. Je nach Größe des Lokals wird es unterschiedliche Regelungen geben.
"Mit der vorliegenden Punktation ist eine gute österreichische Lösung erzielt worden", zeigte sich Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky am Mittwoch mit der Einigung zu einer Novelle des Tabakgesetzes zufrieden. Grundsätzlich gilt demnach ein Rauchverbot in der Gastronomie, der Hauptraum einer Gaststätte muss künftig ein Nichtraucher-Raum sein. Besteht ein Lokal nur aus einem Raum unter 50 Quadratmeter, so kann der Wirt entscheiden, ob er es als Raucher- oder Nichtraucher-Lokal führt. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sprach von einem "guten Schritt in die richtige Richtung"
Bis 80 Quadratmeter muss der Gastronom nachweisen, ob eine räumliche Trennung "aus rechtlichen Gründen im Rahmen der Betriebsanlage" möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, besteht weiter die Wahlmöglichkeit. Ist es schon möglich, dann muss der größere Raum zum Nichtraucher-Raum werden. Letzteres gilt auch für alle größeren Lokale, auch hier muss der größere Raum der Nichtraucher-Raum sein. Diese Bestimmungen sind deutlich weniger strikt als die Regelungen in anderen europäischen Ländern, die zum Teil generelle Rauchverbote eingeführt haben. Gusenbauer zeigte sich aber zufrieden: "Unbefriedigend wäre, wenn die Dinge so bleiben, wie sie sind." Die Regelung zeuge von "Augenmaß und Hausverstand", ergänzte Vizekanzler Wilhelm Molterer.
"Mir ist wichtig, dass in Österreich die Wahlfreiheit bei gleichzeitig maximalem Nichtraucherschutz gewahrt bleibt", so Kdolsky. Ein radikales Rauchverbot wäre ein zu großer Eingriff in die Selbstverantwortung der Österreicher.
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Die Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen wird sanktioniert: Strafen für den Inhaber sollen zwischen 2000 und 10.000 Euro und für Gäste zwischen 100 und 1000 Euro betragen. Das Gesetz soll ohne Übergangsfrist am 1.1.2009 in Kraft treten. Lokale, in denen bauliche Veränderungen zur Schaffung räumlich abgetrennter Bereiche notwendig sind, haben dafür bis 1.7.2010 Zeit.
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