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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

für die Nutzung von Werbeflächen auf der Website www.mieming-plus.at

Gegenstand der AGB

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Werbeflächen auf der Website www.mieming-plus.at. Betreiber der Website www.mieming-plus.at ist die Werbeagentur • Steindruckerei Stecher & Stecher, A-6414 Wildermieming, Affenhausen 82a, im folgenden kurz Stecher & Stecher genannt. Aufträge werden ausschließlich auf Basis der jeweils gültigen Preisliste sowie der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. Eine Werbefläche im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist eine grafische und/oder schriftliche Darstellung auf der Website. Die Werbefläche kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen: Text, Bild (Button, Banner) und/oder einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb der Website herstellt. Ein "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Auftrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im Internet. Als "Schaltung" wird die Veröffentlichung einer Werbefläche auf der Website im Internet bezeichnet.

Rahmenbedingungen für Schaltung von Werbeflächen

Die Veröffentlichung von Werbeflächen erfolgt ausschließlich entsprechend den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Formaten, den dort angegebenen Preisen sowie den dort beschriebenen Vorgaben. Eine Schaltung ist nur im Rahmen der technischen Standards möglich. Ein Konkurrenzausschluss kann grundsätzlich nicht zugesagt werden. Ein bestimmter Erfolg der Schaltung wird von Stecher & Stecher nicht garantiert.

Datenanlieferung

Die Anlieferung der Werbemittel muss bei Standardwerbeformen (Fullbanner, Skyscraper etc.) mindestens 3 Werktage vor dem Start der Kampagne erfolgen. Bei allen Sonderwerbeformen (Promotions, Brandings etc.) beträgt die Vorlaufzeit mindestens 5 Werktage. Erfolgt die Lieferung des Werbemittels nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, kann ein fristgerechter Start der Kampagne nicht garantiert werden. Ein Schadenersatz gegenüber Stecher & Stecher aufgrund einer verkürzten Kampagnendauer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die angelieferten Werbemittel müssen dem IAB-Standard entsprechen. Ist dies nicht der Fall behält sich Stecher & Stecher das Recht vor, das Werbemittel entsprechend anzupassen und den anfallenden Aufwand zu verrechnen. Die Werbemittel sind ausschließlich in digitaler Form an [email protected] zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche Daten, die zur Identifizierung im Sinne des § 6 Abs. 1 ECG notwendig sind, vor Start der Werbekampagne richtig und vollständig an Stecher & Stecher zu übermitteln. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Werbeunterlagen durch Stecher & Stecher endet drei Monate nach der letzten Werbeeinschaltung.

Mindestbuchungsmenge

Die Mindestbuchungsmenge für TKP-basierende Schaltungen beträgt 10.000 Adimpressions. Stecher & Stecher behält sich das Recht vor, diese Mindestbuchungsmenge ohne Angaben von Gründen jederzeit zu ändern.

Zahlungsbedingungen

Es gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste. Stecher & Stecher behält sich Preisänderungen vor. Das in der Preisliste genannte Entgelt versteht sich netto zzgl. der vom Auftraggeber zu bezahlenden Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Das gesamte Entgelt wird mit Beginn der Kampagne fällig. Provisionen werden ausschließlich nach erbrachten Vorleistungen und nur an gewerberechtlich befugte Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag direkt vom Werbemittler erteilt wird. Stecher & Stecher behält sich Änderungen der Provisionssätze - auch bei bestehenden Geschäftsverbindungen - vor. Rechnungen sind binnen 10 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen netto Kassa zahlbar. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages wird die Werbung freigeschaltet.

Ablehnungsrecht

Stecher & Stecher behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keine finanziellen oder sonstigen Ansprüche gegenüber Stecher & Stecher.

Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers

Bei verspäteter oder nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung des Werbematerials durch den Auftraggeber kann Stecher & Stecher eine vereinbarungskonforme Schaltung nicht garantieren. Für den Inhalt und die Gestaltung der jeweiligen Werbeeinschaltung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber wird Stecher & Stecher von allen Nachteilen freihalten, die durch die Veröffentlichung der Werbeeinschaltung entstehen können. Er ist insbesondere verpflichtet, Stecher & Stecher sämtliche Verfahrenskosten der Streitteile, vor allem die Kosten eines gerichtlichen Entgegnungsverfahrens und die daraus resultierenden Strafen zu ersetzen, die Kosten allfälliger Entgegnungen nach der aktuellen Onlinepreisliste zu bezahlen und Stecher & Stecher hinsichtlich aller wettbewerbs-, urheber-, persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlicher Schritte, die Stecher & Stecher aufgrund einer Anzeige treffen können, schad- und klaglos zu halten. Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Aufraggeber, dass er alle zur Verbreitung im Internet oder in einem Online Dienst erforderlichen Rechte von sämtlichen Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm bereitgestellten Werbematerial redlich erworben hat. Wird Stecher & Stecher von Dritten aus diesen Titeln in Anspruch genommen, erklärt der Auftraggeber verbindlich, Stecher & Stecher schad- und klaglos zu halten.

Haftung

Stecher & Stecher leistet keine Gewähr für die richtige und vollständige Darstellung der Werbefläche auf www.mieming-plus.at. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber Stecher & Stecher sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Fälle der Unmöglichkeit der Leistung und höherer Gewalt oder des gänzlichen oder teilweisen Ausfalls der Schaltung aufgrund von nicht im Bereich von Stecher & Stecher liegenden technischen Mängeln wird jegliche Gewährleistung und Haftung von Stecher & Stecher ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere Störungen der Kommunikationsnetze außerhalb des Bereiches von Stecher & Stecher, die durch Rechnerausfall bei Internetbetreibern, oder Online-Diensten, durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxyservern oder durch einen Ausfall des Adservers hervorgerufen wurden.

Nutzungsrechte Fotos

Die veröffentlichten Fotos in Mieming Plus unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Fotos zur kommerziellen Nutzung müssen von Mieming Plus gekauft werden (s. nachstehenden Bedingungen). Für nicht gestattete Veröffentlichungen behalten wir uns den Rechtsweg vor. Für alle Fotos, die auf mieming-plus.at präsentiert werden, können Sie Nutzungsrechte erwerben. Es ist egal, ob Sie für eine Zeitung oder Zeitschrift arbeiten, für eine Website oder eine Werbeagentur. Auch für private Verwendungen stehen Ihnen die Bilder kostenpflichtig zur Verfügung. Unsere Redaktion behält sich vor, einen Nutzungserwerb ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Sie können Fotos Ihrer Wahl in der Originalgröße (hochauflösend) bei Mieming Plus kaufen. Für die private Nutzung zahlen Sie pro Bild 5 Euro (inkl. 20% MwSt.), zur kommerziellen Nutzung, je nach Auflage pro Bild 50 - 100 Euro Euro (inkl. 20% MwSt.), Illustrierte/Magazin, 1 Mio. Auflage, Seite: 260 € (inkl. 20% MwSt.), Illustrierte, 1 Mio. Auflage, Titel: 820 € (inkl. 20% MwSt.). Bilder können unter Angabe des Fototitels (Galerie) und der entsprechenden Nummer per eMail bestellt werden: [email protected]. Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefon-Nr. an, damit wir Sie ggf. zurückrufen können.

Allgemeine Bestimmungen

Stornierung:
Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrages ist bis 5 Werktage vor der geplanten Schaltung auf wwwmieming-plus.at möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% des vereinbarten Kampagnenbudgets sofort fällig.

Änderungen der AGB und Preisänderungen:
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ebenso wie Änderungen der Preisliste dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt.

Salvatorische Klausel:

Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der AGB von einem Gericht oder einer anderen Behörde als nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzen.

Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Telfs. Alle Angaben ohne Gewähr.


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